Energieausweis
Mit dem neuen Energieausweis für Wohnimmobilien soll der energetische Zustand von Häusern dokumentiert werden und als eine Art Entscheidungshilfe für Käufer und Mieter einer Immobilie dienen.
Arten von Energieausweisen
Eigentümer haben die Wahl zwischen einem verbrauchsorientierten und einem bedarfsorientierten Energieausweis.
Die Grundlage beim verbrauchsorientierten Energieausweis ist der Energieverbrauch der letzten drei Jahre (beispielsweise Heizkostenabrechnung oder Gas-/Ölrechnung). Nachteilig an diesem Verfahren ist die Tatsache, dass das persönliche Verbrauchsverhalten einen gravierenden Einfluss auf die Einstufung hat. Ausserdem fehlen Hinweise auf bestehenden Modernisierungsbedarf.
Der bedarfsorientierte Energieausweis hingegen kostet mehr, wobei der Preis von der Größe der Immobilie abhängig ist. Ausserdem wird auch der bauliche Zustand der Immobilie bewertet. Wichtige Hinweise zu möglichen Modernisierungsmaßnahmen und damit verbundenen Einsparmöglichkeiten werden ebenfalls geliefert.
Häuser die mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 erstellt wurden müssen den bedarfsorientierten Energieausweis seit dem 01.10.2008 haben.
Mit einem Energieausweis soll langfristig der CO² Ausstoß verringert und somit dem Klimawandel Sorge getragen werden. Ein weiterer Gedanke ist das erreichen eines Wettbewerbsvorteiles gegenüber anderen Immobilien mit vielleicht schlechteren Werten oder noch fehlender Modernisierung.
Somit sollen Miet- oder Kaufinteressenten schnell erkennen können ob Energiekosten im Wettbewerb eher hoch oder niedrig sind. Entscheidungen zu Gunsten einer bestimmten Immobilie sind folglich leichter zu treffen, wenn eine Kostentransparenz gegeben ist.
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